Installationskontrollen
Ist alles so installiert, wie es sein muss? Wir kontrollieren sämtliche Installationen für Sie: von der Gesamtlösung bis zum Einzelanschluss. So erhalten Sie die Gewissheit, dass alles vorschriftsgemäss und amtlich installiert ist.
Installationskontrollen
Kontrollen – das Wichtigste in Kürze
Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie selbst für die Sicherheit und Überprüfung Ihrer Installationen verantwortlich. Der Zweck dieser Kontrolle besteht darin, den Stand der Technik zu prüfen, Mängel rechtzeitig zu erkennen, Sicherheit zu gewährleisten sowie Personen und Anlagen zu schützen. Im Interesse der Sicherheit wird gesetzlich vorgegeben, dass diese Installationen periodisch kontrolliert werden müssen. Die Kontrolle Ihrer Installationen muss durch eine unabhängige Kontrollinstanz erfolgen. Eigentümerinnen und Eigentümer werden mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich dazu aufgefordert, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen. Die Kosten der Kontrolle und der Instandstellung gehen zu Lasten der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Wichtiger Hinweis
Die Prüfung der Betriebssicherheit von Hausinstallationen und Gasverbrauchseinrichtungen ist vorgeschrieben und muss mindestens alle 14 Jahre durchgeführt werden. Dabei liegt die Verantwortung bei der Eigentümerschaft.
Die Gasversorgung sorgt für die periodische Sicherheitskontrolle aller gasbetriebenen Apparate und Installationen in ihrem Versorgungsgebiet:
- Niederdruck 14 Jahre
- Mitteldruck 7 Jahre
- Hochdruck 2 Jahre
Kontrolle Elektroinstallation
Periodische Installationskontrolle dienen Ihrer Sicherheit. Wir bieten Ihnen:
- termingerechte Durchführung der obligatorischen Kontrollen,
- Erstellen und Versenden des Sicherheitsnachweises,
- komplette Administration für die Installationskontrolle,
- Beratung für Strom und Sicherheit,
- Abnahme- und Schlusskontrolle für Neuinstallationen.
So laufen Elektroinstallationskontrollen ab
Für die Elektroinstallationskontrolle ist ein kurzzeitiger Stromunterbruch nötig. Bei einem Einfamilienhaus dauert die Kontrolle der elektrischen Installationen eine bis zwei Stunden. Nach der erfolgreichen Kontrolle überstellt die Kontrolleurin / der Kontrolleur den Sicherheitsnachweis sowohl an die Eigentümerschaft wie auch an den Netzbetreiber.
Schriftliche Aufforderungen
Ihr Netzbetreiber erinnert Sie mittels einer schriftlichen Aufforderung an die anstehende periodische Kontrolle.
Wahl Elektrokontrolleur
Beauftragen Sie die Fachperson Ihrer Wahl mit der Kontrolle. Beachten Sie: Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installationen beteiligt war, darf nicht mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden. Eine Liste der kontrollberechtigten Unternehmen finden Sie beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI. Link öffnet in neuem Fenster.
Kontrolle
Die Kontrolle selbst besteht aus der Sicherstellung von Personen- und Sachschutz, einer Sichtkontrolle aller Steckdosen und Leitungen sowie der Messung aller nötigen Kontrollwerte. Dazu braucht die Kontrolleurin oder der Kontrolleur direkten Zugang zu den Sicherungskästen sowie zu allen Räumen und zu den darin befindlichen Steckdosen.
Mängelbehebung
Werden bei der Kontrolle keine Mängel festgestellt, stellt die Elektrokontrolleurin oder der Elektrokontrolleur den Sicherheitsnachweis aus.
Sicherheitsnachweis
Werden Mängel festgestellt, erstellt die Elektrokontrolleurin oder der Elektrokontrolleur einen Mängelbericht mit dem Auftrag, die aufgeführten Mängel durch eine konzessionierte Elektroinstallateurin / einen konzessionierten Elektroinstallateur beheben zu lassen. Die ausführende Installateurin oder der ausführende Installateur teilt der Kontrolleurin oder dem Kontrolleur mittels einer Erledigungsanzeige mit, dass die aufgetretenen Mängel behoben sind. Danach wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt.
Preise Elektroinstallationskontrolle
Installationskontrolle | Preis (exkl. MWST) |
---|---|
Einfamilienhaus mit Standardinstallation ohne Nebengebäude und Anbauten | CHF 440.– /pro Einheit |
Einfamilienhaus grössere Anlage (Bsp. Villa) oder mit vielen Mängeln | nach Aufwand |
Allgemeiner Bereich ohne Wohnungen | CHF 350.–/Einheit |
Mehrfamilienhaus Mietwohnung Einzelauftrag | CHF 150.–/Wohnung |
Mehrfamilienhaus Mietwohnung Sammelauftrag ab 5 Einheiten | CHF 120.–/Wohnung |
Mehrfamilienhaus Eigentumswohnung Einzelauftrag | CHF 350.–/Wohnung |
Mehrfamilienhaus Eigentumswohnung Sammelauftrag ab 5 Einheiten | CHF 180.–/Wohnung |
Einstellhalle ohne Ladestationen Einzelauftrag | CHF 300.–/Wohnung |
Stundenansatz für Arbeiten nach Aufwand | CHF 155.–/Stunde |
Apparatekontrolle
Mit unseren Messgeräten können wir neu auch Apparatekontrollen anbieten. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung anbieten können.
Kontrolle Gasinstallation
Sicher ist sicher: Wer eine Anlage betreibt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gasinstallationen in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Dazu braucht es fachkundige Kontrollen und Wartungen. Hier können Sie auf uns zählen, damit alles einwandfrei und sicher funktioniert. Wir führen die Kontrolle folgender Geräte durch:
- Gaskondensationsgeräte
- Grossküchenerdgasapparate
- Haushaltsgasherd
- Gasgebläsebrenner
- Gasstrahler und/oder Gaslufthitzer
- Gasheizungen
- Heizöfen
- Dichtigkeit der gesamten Erdgasinstallationen
- Warmwasserspeicher
- Wasserdurchlauferhitzer
Sie haben eine Aufforderung zur Überprüfung Ihrer Gasinstallationen erhalten? Gerne führen wir eine fachgerechte Kontrolle der Anlagen für Sie durch. Wir informieren Sie in regelmässigen Abständen über die fälligen Sicherheitskontrollen.
So laufen Gasinstallationskontrollen ab
Die Gasinstallationskontrollen erfordern eine vorübergehende Unterbrechung der Gasversorgung, um entweder eine Druckprüfung oder eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasanlagen durchzuführen. In einem Einfamilienhaus dauert die Überprüfung der Gasinstallationen in der Regel zwischen ein und zwei Stunden. In Mehrfamilienhäusern kann dieser Vorgang jedoch einen halben bis ganzen Tag beanspruchen. Nach Abschluss der Kontrolle stellt ewl der Eigentümerschaft entweder einen Sicherheitsnachweis oder einen Mängelbrief aus.
Schriftliche Aufforderungen
Ihr Netzbetreiber erinnert Sie mittels einer schriftlichen Aufforderung an die anstehende periodische Kontrolle.
Auftragserteilung zur Kontrolle
Bitte melden Sie sich bei uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Kontrolle
Die Sicherheit Ihrer Erdgas-Hausinstallationen und -Apparate ist uns besonders wichtig. Deshalb führen wir periodisch kostenlose Installationskontrollen mit Dichtheitsprüfung für Sie durch. Was heisst das für Sie? Wir benötigen zwingend den Zugang zu allen Wohnungen, Nebenräumen und Kellern, in welchen Erdgas-Installationen und Apparate vorhanden sind, um die Kontrollen durchführen zu können. Haustechnikanlagen für Erdgas müssen so kontrolliert werden, dass bei bestimmungsgemässem Betrieb sowie voraussehbaren Betriebsstörungen durch die Haustechnikanlage weder Personen noch Sachen gefährdet werden.
Mängelbehebung
Falls bei der Installationskontrolle Mängel festgestellt wurden, erhalten Sie einen detaillierten Mängelbericht. Zur Behebung der Mängel können Sie uns über einen Service-Auftrag beauftragen oder Sie lassen die Mängel von einer zertifizierten Installationsfirma Link öffnet in neuem Fenster. beheben.
Bitte informieren Sie uns über die durchgeführte Behebung durch Einreichung einer Vollzugsmeldung. Diese senden Sie bitte per E-Mail an haustechnik@ewl-luzern.ch.Sicherheitsnachweis
Werden bei der Kontrolle keine Mängel festgestellt, stellen wir der Eigentümerschaft einen Sicherheitsnachweis aus.
Fachpersonal für Arbeiten an Gasinstallationen
Haustechnikanlagen für Gas müssen so erstellt werden, dass bei bestimmungsgemässem Betrieb sowie bei allfälligen Betriebsstörungen weder Personen noch Anlagen gefährdet werden. Die Versorgungsunternehmen legen deshalb fest, welche Kompetenzen vom Fachpersonal für Arbeiten an Gasinstallationen vorgelegt werden muss. In der SVGW-Datenbank sind alle Unternehmen registriert, welche die Anforderungen gemäss SVGW-Reglement GW102 erfüllen.
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