30.08.2023
Leichter Anstieg der Gaspreise per 1. Oktober 2023
Dank der verbesserten Beschaffungssituation am internationalen Markt kann ewl energie wasser luzern den Gaskundinnen und Gaskunden von «ewl Mixgas» und «ewl Basisgas» einen erneuten Preisnachlass von 0.5 Rappen pro Kilowattstunde weitergeben. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung steigen die Gaspreise um 2.6 Prozent. Grund sind die deutlich gestiegenen lokalen Netzkosten und zusätzliche Speicherabgaben.
Obwohl sich die Energiepreise auf den internationalen Beschaffungsmärkten weiterhin erholen, führen gestiegene Netzkosten, Aufpreise für die Sicherstellungspflicht sowie die Gasumlage aus Deutschland zu einer Erhöhung des Gaspreises für die Kundinnen und Kunden von ewl.
Senkung der Energiepreise um 0.5 Rappen pro Kilowattstunde
Nach der letzten Preissenkung per 1. Juli 2023 um 2.5 Rappen pro Kilowattstunde, kann ewl ihren Kundinnen und Kunden von «ewl Mixgas» und «ewl Basisgas» eine weitere Reduktion um 0.5 Rappen weitergeben. Dies ist dank den gesunkenen durchschnittlichen Beschaffungskosten möglich. Nichtsdestotrotz resultiert wegen der gestiegenen Netzkosten in der Summe eine Preiserhöhung von 2.6 Prozent für Gaskundinnen und Gaskunden. Eine vierköpfige Familie in einem Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20’000 Kilowattstunden muss beispielsweise mit jährlichen Mehrkosten von rund 78 Franken rechnen.
Höhere lokale Netzkosten und Gasumlage aus Deutschland
Gewichtigster Faktor für den höheren Gaspreis sind die deutlich gestiegenen lokalen Netzkosten. Grund dafür ist eine Unterdeckung: Die vom Bund geforderten Sparmassnahmen sowie der milde Winter führten zu einem geringeren Gasverbrauch. Dadurch konnten die Netzkosten in den vergangenen Monaten nicht gedeckt werden. ewl erhöht deshalb die Preise für die Nutzung des lokalen Gasnetzes per 1. Oktober 2023 um 33 Prozent (Vorjahr: -21 Prozent).
Zusätzlich zu den nationalen Umlagen wird die regionale Netzbetreiberin, die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ), als Gasimporteurin mit einer Gasumlage aus Deutschland für Speicheraufwände belastet. Dieser unbefristete Aufschlag von 0.145 Euro Cents pro Kilowattstunde wird von EGZ ebenfalls weiterverrechnet.
Erneute Sicherstellungspflicht für Winter 2023/24
Wie im letzten Winter hat der Bund der EGZ auch für die Wintermonate 2023/24 eine Sicherstellungspflicht auferlegt, was für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis und mit 30. April 2024 zu einem befristeten Aufpreis von 0.12 Rappen pro Kilowattstunde führt. Die Mehrkosten für die verordneten Sicherstellungspflichten werden wie im letzten Winter über die Netzentgelte weiterverrechnet.
Aktuelle Gasversorgungslage
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist in der Schweiz gemäss der Einschätzung des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) für die bevorstehende Heizperiode weitgehend gesichert. Zur Vorbereitung auf den Winter wurden die Gasspeicher fast vollständig gefüllt. Dennoch ruft der Bund dazu auf, wo immer möglich Energie zu sparen, um eine potenzielle Gasmangellage zu verhindern. Diese droht insbesondere bei einem sehr kalten Winter.
Zusammensetzung Gaspreis
Der Gaspreis setzt sich zusammen aus:
- Energiekosten (Beschaffungskosten)
- Kosten für den Transport und die Nutzung von Gasnetzen (Netzentgelt)
- Abgaben (Sicherstellungspflichten, Speicherumlagen im Ausland, CO2-Abgaben)
Die Beschaffungskosten hängen von der aktuellen Marktlage sowie der Beschaffungsstrategie des Energieversorgers ab. Die Netzentgelte werden durch Faktoren wie Absatzmenge und Investitionskosten beeinflusst. Die Abgaben sind durch staatliche Regulierungen beeinflusst und Gasversorger haben keinen Einfluss darauf.