Stromrechnung von ewl einfach erklärt

Sie erhalten für Ihren Strom-, Gas- und Wasserbezug oder für Ihr Internet-Abo eine detaillierte Rechnung von ewl. Wir zeigen Ihnen, wie es zu den entsprechenden Beträgen kommt, was die einzelnen Positionen bedeuten und erklären die wichtigsten Einträge.

  1. Rechnungsadresse
    An diese Adresse wird die Rechnung versendet. Sie kann von der Adresse der Rechnungsempfängerin oder des Rechnungsempfängers abweichen.
  2. Kundennummer
    Bei Fragen zur Rechnung werden Sie gebeten, Ihre Kundennummer zu nennen. Geben Sie dazu bitte die ersten sechs Ziffern (blau markiert) an.
  3. Rechnungsnummer
    Unsere Rechnungen werden fortlaufend nummeriert. Bei Fragen zur Rechnung werden Sie gebeten, die Rechnungsnummer anzugeben.
  4. Ansprechperson
    Bei Fragen zur Rechnung kontaktieren Sie bitte die hier aufgeführte Ansprechperson oder das Kundencenter von ewl.
  5. Rechnungsperiode
    Die Rechnungsperiode beträgt bei Privatkunden:innen sechs oder zwölf Monate. In gewissen Fällen kann sie auch drei Monate dauern.
  6. Abnahmestelle
    Hier wird die Abnahmestelle (Strasse, Hausnummer und Ort) sowie die Bezeichnung des Objekts (zum Beispiel Allgemein, Wohnung oder Geschäft) aufgeführt.
  7. Verbrauchswerte
    Hier finden Sie die Verbrauchswerte, die Sie in der angegebenen Abrechnungsperiode bezogen haben.
  8. Rechnungsbeträge
    Die einzelnen Komponenten Ihres Energie- oder Wasserbezuges werden unter Rechnungsbeträge aufgeführt.
  9. Total des ausstehenden Rechnungsbetrags
    Hier können zu spät beglichene Mahngebühren von früheren Rechnungen enthalten sein.
     
  1. Messung (Strom, Gas, Wasser)
    Hier finden Sie die detaillierten Informationen zur Zählerablesung.
    1. Zählernummer: muss mit der Nummer Ihres Zählers vor Ort übereinstimmen
    2. Zeitraum: Periode, in welcher der Verbrauch stattgefunden hat
    3. Stand alt und Stand neu: Zählerstand zu Beginn und am Ende der Ableseperiode
    4. Faktor: Der Faktor wird, wo nötig, für Umrechnungen verwendet. Bei Stromzählern mit einer Wandlermessung wird mit diesem Faktor die Menge multipliziert, um den effektiven Verbrauch zu ermitteln. Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m3) gemessen. Für die Verrechnung muss dieser Verbrauch aber in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet werden. Dazu wird der Faktor eingesetzt, der für die Umrechnung den Brennwert, die Temperatur sowie den Leitungsdruck berücksichtigt.
    5. Menge und Einheit: entspricht der Differenz zwischen Stand alt und Stand neu in Kilowattstunden (kWh) und Kubikmetern (m3).
  2. Betragsermittlung Strom
    Dieser Teil der Rechnung enthält die Kosten für den Energiebezug, die Netznutzung, die Systemdienstleistungen und die Abgaben.

    1. Energiebezug: Das Stromprodukt (zum Beispiel «ewl Naturstrom Kombi») sowie die Kosten für den reinen Stromverbrauch werden hier pro Abrechnungsperiode ausgewiesen und je nach Tarif in Einheitspreis oder Tag- / und Nachtpreis aufgeteilt.
    2. Netznutzung: Für die Nutzung der Stromnetze wird ein Einheitspreis pro Kilowattstunde (gemäss Verbrauchsermittlung) verrechnet. Zusätzlich fallen Kosten für die Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid an.
    3. Abgaben: Hier werden die gesetzlichen Abgaben an die Gemeinde und der Netzzuschlag (pro Kilowattstunde) ausgewiesen.

    Die Abgabe an die Gemeinde (Konzessionsgebühren) unterscheiden sich seit 2020 zwischen der Stadt und der Agglomeration. In der Stadt fallen seit 1.1.2020 0.8 Rappen pro Kilowattstunde an und in den Agglomerationsgemeinden im ewl Versorgungsgebiet 10% der Netznutzungskosten inklusive SDL.

    Der Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde wurde am 1. Januar 2018 vom Bundesamt für Energie (BFE) mit dem revidierten Energiegesetz   eingeführt. Mit den Fördermitteln wird die Produktion von erneuerbaren Energien in der Schweiz gefördert. Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, den Netzzuschlag im Auftrag des BFE in Rechnung zu stellen.

  3. Betragsermittlung Gas
    Dieser Teil der Rechnung enthält die Kosten für den Gasbezug. Diese setzen sich aus der bezogenen Menge, dem Gaspreis nach Produkt, dem Grundpreis und der CO2-Abgabe des Bundes zusammen.
    1. Messungen: Hier werden die Verbrauchsmengen pro Abrechnungsperiode angegeben. Die Mengenangaben entsprechen der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Zählerstand und werden in Kubik (m3) ausgewiesen. Damit die Verrechnung in Kilowattstunden (kWh) erfolgen kann, muss die Verbrauchsmenge mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert werden.
    2. Betragsermittlung: Hier werden die Preise für das Gasprodukt, zum Beispiel «Erdgas Heizen GZ», pro Abrechnungsperiode in Rappen pro Kilowattstunde ausgewiesen. Zudem werden hier die monatlich pro Zähler anfallenden Grundkosten aufgeführt.
    3. Abgaben: Hier wird die vom Bund erhobene CO2-Lenkungsabgabe deklariert. Diese fallen nur beim Bezug fossiler Brennstoffe an und werden pro Abrechnungsperiode in Rappen pro Kilowattstunde erhoben.

      Der Umrechnungsfaktor ist von der Ausgabeeinheit des installierten Zählers und dem Druck des Gases sowie vom Ort der Einspeisung abhängig.
  4. Betragsermittlung Wasser
    Hier wird Ihr Trinkwasserbezug in Kubikmetern (m3) verrechnet. Die bezogene Menge (gemäss Messung) wird mit dem Preis (Ansatz) multipliziert. Für Trinkwasser wird ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 2.5 % erhoben. Der monatliche Grundpreis wird pro Zähler erhoben und ist von der Zählerdimension (Grösse des Zählers = Leistungsfähigkeit des Wasseranschlusses) abhängig. Je höher die Anzahl Zapfstellen pro Hausanschluss, umso grösser der Zähler und desto höher die Kosten des monatlichen Grundpreises.
  1. Abwasser
    Die Abwassergebühren werden von der Stadt Luzern erhoben. ewl führt das Inkasso im Auftrag der Stadt aus. Die Kosten basieren auf der bezogenen Menge Trinkwasser. Dieser wird mit der von der Stadt festgelegten Gebühr pro Kubikmeter (m3) multipliziert.
  2. Verbrauchsvergleich
    Der Verbrauchsvergleich wird monatlich, quartalsweise oder jährlich (je nach Rechnungsmodalität) ausgewiesen. Somit können Sie Ihren Verbrauch von Strom, Wasser und/oder Gas mit der Vorjahresperiode vergleichen (nur für Kundinnen und Kunden, die länger als zwölf Monate bei ewl angemeldet sind). Bei der abgebildeten Darstellung handelt es sich um ein Beispiel.

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E-Mail-Rechnung oder eBill, LSV oder Direct Debit – wählen Sie die digitale Zahlungsmethode, die Ihnen am besten passt.

Digitale Rechnung Link öffnet in neuem Fenster.

Seite 4: QR-Code auf der Rechnung von ewl

  1. Bezahlen mit QR-Code
    Mit dem QR-Code auf dem Einzahlungsschein lesen Sie die Rechnung mit E-Banking ganz einfach und bequem ein. Folgende drei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: 
    1. via Mobile Banking: Mobile-Banking-App auf dem Smartphone öffnen, den Swiss-QR-Code mit der QR-Reader-Funktion einscannen und mit einem Fingertipp die Zahlung auslösen. Die manuelle Erfassung im E-Banking ist weiterhin möglich.
    2. via E-Banking: E-Banking öffnen, den Swiss-QR-Code mit dem QR-Reader oder über Ihre PC-Kamera einscannen und mit einem Klick die Zahlung auslösen.
    3. per Post: Die QR-Rechnung funktioniert wie ein bisheriger Einzahlungsschein und kann entweder am Schalter einer Filiale der Post, in einer Filiale mit Partner oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank bezahlt werden.

      Falls Sie die alte ewl Kontonummer (01-2580-7) im E-Banking als Zahlungsvorlage verwenden, müssen Sie diese zwingend auf die neue IBAN des QR-Einzahlungsscheins anpassen.

      Weitere Informationen zum Einzahlungsschein mit QR-Code finden Sie unter einfach-zahlen.ch Link öffnet in neuem Fenster..
       

Rechnungen im Kundenportal verwalten

Im Kundenportal können Sie Ihre Rechnungen einsehen oder einfach und bequem Ihre Zahlungsmethode anpassen.

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Bestimmung der Heizgradtage

Zur Bestimmung der Heizgradtage wird die mittlere Tagestemperatur betrachtet. Liegt diese tiefer als 12 Grad Celsius, fallen an diesem Tag Heizgradtage an. Dabei wird an jedem Heizgradtag erhoben, um wie viel die Aussenlufttemperatur von der angestrebten Innenlufttemperatur von 20 Grad Celsius abweicht. Die Heizgradtage werden vom Hauseigentümerverband monatlich publiziert.

Mit der Berechnung können Rückschlüsse auf den effektiven Heizenergieverbrauch gezogen und realitätsnäher abgerechnet werden. Weiter wurden Energieversorgungsunternehmen im Kontext mit der neuen Energiestrategie 2050 verpflichtet, auf Smart Meter umzustellen. Mit den intelligenten Zählern wird der Energieverbrauch laufend gemessen und quartalsweise der effektive Bezug in Rechnung gestellt. Dadurch entfallen zu gegebener Zeit die Akontorechnungen.

Beispiel Berechnung Heizgradtage

An einem Wintertag ist es draussen im Durchschnitt 1 Grad Celsius kühl. Weil die Differenz zur normierten Raumtemperatur von 20 Grad Celsius somit 19 Grad Celsius beträgt, fallen an diesem Tag 19 Heizgradtage an.

Haben Sie weitere Fragen zur Stromrechnung?

Kontaktieren Sie unsere Mitarbeitenden im Kundencenter.