Häufig gestellte Fragen zum Thema Umzug & Rechnungen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um Umzug & Rechnungen und mehr.

Umzug

Ich ziehe um – wie kann ich die Adressänderung melden?

Als Kundin oder Kunde haften Sie für den Energie- und Wasserbezug an ihrer bisherigen Adresse bis zur Abmeldung bei Ihrem Energieversorger. Mit einer Auszugsmeldung vor Schlüsselabgabe verhindern Sie, dass Sie die Energiekosten Ihres Nachmieters bezahlen. Diese Meldung erfolgt nicht automatisch durch den Eigentümer oder die Verwaltung einer Liegenschaft.

Melden Sie uns Ihren Umzug zehn Tage vor Abgabe der Wohnung schriftlich per Post, über das Kontaktformular oder direkt online über das Kundenportal Link öffnet in neuem Fenster..

Ich ziehe um – was geschieht mit meinem Internet?

Ziehen Sie innerhalb der Stadt Luzern, Kriens oder Schwarzenberg um? Dann melden Sie sich bei unserem Kundencenter. Das Abo kann an die neue Adresse umgeschaltet werden, wenn dort das Glasfasernetz verfügbar ist. Für die Umschaltung benötigen wir die OTO-ID der neuen Wohnung und das Datum der gewünschten Umschaltung.

Ob Ihre Adresse bereits an das Luzerner Glasfasernetz angeschlossen ist, können Sie Internet prüfen.

Ziehen Sie ausserhalb unseres Versorgungsgebiets? Dann bleiben Ihnen zwei Optionen:

  1. Ihre Nachmieterin oder Ihr Nachmieter kann Ihr Abo auf den 1. eines Monats zu den gleichen Konditionen übernehmen und spart sich somit eine Aktivierungsgebühr und eine allfällige Mindestlaufzeit. Auch besondere noch laufende Rabatte werden so mit übertragen. Sie können sich dadurch auch eine Kündigungsfrist ersparen.
  2. Sie können das Abo mit einer Kündigungsfrist von einem Monat (wenn Abo ohne Jahresvertrag oder dieser abgelaufen ist) oder drei Monaten (Abo noch innerhalb des Jahresvertrags) kündigen.

Rechnungen

Wie lese ich die ewl Rechnung richtig?

Auf Energie- und Wasserrechnungen gibt es einige Bezeichnungen und Begriffe, die nicht ganz einfach zu verstehen sind. Auf der Seite Stromrechnung kurz erklärt finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Rechnungspunkten.

Warum erhalte ich eine Akontorechnung ohne Angaben über den Verbrauch?

Solange bei Ihnen noch keinen Smart Meter installiert wurde, erhalten Sie drei Mal pro Jahr eine Akontorechnung. Eine Akontorechnung ist eine Rechnung ohne Verbrauchsangaben und sie basiert auf den Verbrauchszahlen des Vorjahres, und nicht auf einer Ablesung. Nach drei Akontorechnungen erhalten Sie eine Abrechnung, welche Ihren effektiven Energieverbrauch detailliert ausweist. Der mit den Akontorechnungen bereits einbezahlte Betrag wird abgezogen. Als Kundin oder Kunde mit einem Smart Meter erhalten Sie keine Akontorechnungen mehr, sondern eine vierteljährliche Abrechnung mit Ihrem effektiven Verbrauch.

Mehr über die ewl Rechnung