Häufig gestellte Fragen zum Thema E-Mobilität
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um E-Mobilität und mehr.
E-Mobilität
Welche Arten von Ladekabel gibt es?
Mode-2-Ladekabel
Mode-2-Ladekabel gibt es in den verschiedensten Varianten. Dieses Kabel dient oft zum Anschluss des Autos an eine herkömmliche Haushaltssteckdose. Kommunikation und Intelligenz werden in einer Box im Ladekabel verbaut.
Mode-3-Ladekabel
Das Mode-3-Ladekabel dient als Verbindungskabel zwischen Ladestation und Elektrofahrzeug. Es gibt Mode-3-Ladekabel für eine Ladung von Typ 1 zu Typ 2 (beispielsweise Nissan Leaf oder Mitsubishi Imiev) und solche mit Typ 2 zu Typ 2 (beispielsweise Renault Zoe). Bei einer Mode-3-Ladung wird die Intelligenz in der Ladestation verbaut.
Welche Steckerarten zum Laden von Elektroautos gibt es?
Für die Wechselstromladung, welche im privaten Bereich und am Arbeitsplatz zur Verfügung steht, gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Steckertypen:
Stecker-Typ 1
Beim Stecker-Typ 1 handelt es sich um einen einphasigen Stecker, welcher Ladeleistungen bis zu 7.4 kW (230 V, 32 A) erlaubt. Der Standard wird vor allem in Automodellen aus dem asiatischen Raum verwendet und ist in Europa eher unüblich, weshalb es kaum Ladesäulen mit fest angebrachten Typ-1-Ladekabel gibt.
Stecker-Typ 2
Der Stecker-Typ 2 wird dreiphasig betrieben. Er ist im europäischen Raum am weitesten verbreitet und wurde als Standard festgelegt. Für den privaten Gebrauch sind Ladeleistungen von 3.7 bis 22 kW (400 V, 32 A) gängig. Daran kann jedes Mode-3-Ladekabel angeschlossen werden, also lassen sich sowohl Elektroautos mit Stecker-Typ 1 als auch Stecker-Typ 2 laden. Auf der Seite der Ladestation haben alle Mode-3-Kabel den sogenannten Mennekes-Stecker (Typ 2).
Zusätzlich gibt es die Stecker-Typen ChadeMO und COMBO CCS (Combined Charging System CCS). Sie werden für DC-Ladungen in höheren Leistungsbereichen und meistens bei öffentlichen Ladestationen verwendet.
Kann ich mein Elektroauto an der herkömmlichen Steckdose laden?
Die herkömmliche Steckdose ist nicht für das Laden eines Elektrofahrzeugs ausgelegt. Die längere Ladedauer und die thermische und mechanische Belastung der Steckdose durch die hohe Stromstärke steigern das Risiko eines Elektrobrands. Ausserdem ist eine Kommunikation von Fahrzeug zu Steckdose ohne Ladesteuerung nicht möglich. Bei einer Ladestation wird die Kommunikation vom Fahrzeug zur Steckdose möglich, der Ladestrom fliesst erst nach gegenseitiger Überprüfung von Auto und Ladestation.
Welche zusätzlichen Schutzmassnahmen sind nötig?
Eine Ladestation muss immer über einen einzelnen, separaten Stromkreis abgesichert sein. In die Unterverteilung ist ein Fehlerstromschutzschalter einzubauen, der Hin- und Rückstrom vergleicht und vor Stromschlägen schützt. Um auch Gleichstromfehlströme erkennen zu können, ist ein Fehlerstromschutzschalter Typ B oder Typ A EV auszuwählen.
Warum können nicht alle Elektrofahrzeuge die volle zur Verfügung stehende Ladeleistung nutzen?
Bei einigen Elektroautos wird die maximale AC-Ladeleistung durch das Auto begrenzt. Beispielsweise sind beim BMW i3 und beim Nissan Leaf die maximale Ladeleistungen auf 7.4 respektive 6.6 kW beschränkt, auch wenn die Ladestation 11 kW oder mehr Ladeleistung liefern könnte.
Einzelladestation
Welche unterschiedlichen Ladeleistungen sind verfügbar? Welche Ladeleistung ist sinnvoll?
Unsere Ladestationen sind in den Leistungsklassen 3.7, 11 und 22 kW verfügbar. Für das Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz genügt eine Ladeleistung im Bereich von 3.7 bis 11 kW – je nach Batteriekapazität des Autos. Für eine Ladestation mit höherer Ladeleistung muss am Hausanschluss genügend Anschlussleistung verfügbar sein. Eine Verstärkung des Hausanschlusses ist möglich, aber immer mit zusätzlichen Netzanschlusskosten verbunden.
Ist ein separater Energiezähler in der Ladestation mit eingebaut?
In den Zaptec-Go-Ladestationen ist ein Zähler verbaut. Somit wird der Stromverbrauch direkt über die Ladestation gemessen.
Pilotprojekt Grüne Zonen
Welche Akteure sind Teil des Pilotprojekts?
Die beteiligten Akteure sind die Stadt Luzern, ewl energie wasser luzern, arcade solutions ag und eCarUp Link öffnet in neuem Fenster.. Finanziell unterstützt wird das Projekt vom Energiefonds der Stadt Luzern Link öffnet in neuem Fenster. sowie vom Förderprogramm LadenPunkt Link öffnet in neuem Fenster..
Wie lange dauert das Pilotprojekt?
Das Pilotprojekt dauert fünf Jahre.
Was sind die Ziele des Pilotprojekts?
Im Rahmen des fünfjährigen Pilotprojektes wollen die Stadt Luzern und ewl Erfahrungen in Luzerner Wohnquartieren sammeln, um das Konzept der «Grünen Zonen» zu testen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen lässt sich einschätzen, ob in Zukunft weitere Parkplätze mit Ladeinfrastruktur in Quartieren mit «Grünen Zonen» ausgerüstet werden. Dazu werden Daten zur Nachfrage, Nutzung und Auslastung erhoben.
Weshalb wurden die beiden Standorte ausgewählt?
Für die Installation der Ladestationen wurden Quartiere bzw. Strassen mit öffentlichen Parkplätzen ausgesucht, die über einen relativ geringen Anteil an Privatparkplätzen verfügen. Bei der Wahl der Standorte wurden insbesondere verkehrstechnische Überlegungen einbezogen sowie die Nähe zu einem Stromanschluss berücksichtigt.
Wer darf die Ladestation nutzen?
Alle Personen, welche Bedarf haben, ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug aufzuladen. Primär richtet sich das Angebot an Anwohnende im Quartier. Weiter werden damit auch Besuchende von sogenannten Zielorten wie Restaurants und Geschäfte angesprochen.
Wie lange kann das Auto in der grünen Zone abgestellt werden?
Auf den grünen Zonen darf nur während des Ladevorgangs parkiert werden (gemäss Signalisationsverordnung des Bundes). Zudem sind nur Steckerfahrzeuge (Hybrid- und Elektrofahrzeuge) auf den Parkfeldern zulässig. Ohne Ladevorgang ist das Parkieren weder für benzinbetriebene Fahrzeuge noch für Steckerfahrzeuge erlaubt.
Kann die Ladestation reserviert werden?
Nein, es gibt keine Reservationsmöglichkeiten. Allerdings kann auf dieser Seite weiter oben der Belegstatus der Parkplätze jederzeit eingesehen werden. Dort ist ersichtlich, ob die Parkplätze der «Grünen Zonen» frei oder besetzt sind.
Über welche Leistung verfügen die Ladestationen?
Die Ladestationen verfügen über eine Leistung von 22 kW mit zwei Ladepunkten. An jeder Ladestation gibt es zwei grün-gelb markierte Parkplätze mit je einer Lademöglichkeit.
Wie hoch ist der Ladetarif an den Ladestationen?
Stand 2024 beträgt der Tarif 53 Rappen pro Kilowattstunde. Die Preise werden jährlich geprüft und ggf. den Marktgegebenheiten angepasst, basierend auf der Entwicklung der Energiekosten.
Wie viel kostet eine Batterieladung?
Das kommt auf den Fahrzeugtyp an. Nachfolgend sind die ungefähren Kosten für die fünf beliebtesten E-Fahrzeuge 2023 beispielhaft aufgeführt (mit 53 Rp./kWh):
- Tesla Model Y: Vollladung (89 kWh) = CHF 47.-
- Skoda Enyaq: Vollladung (89 kWh) = CHF 46.-
- Audi Q4 (Sportback): Vollladung (84 kWh) = CHF 45.-
- VW ID.3: Vollladung (87 kWh) = CHF 46.-
- Cupra Born: Vollladung (63 kWh) = CHF 33.-
Hinweis: Die Angabe der benötigten Energie für eine Vollladung bezieht sich auf die Daten des ADAC Ecotests.
Wie interagiere ich mit der Ladestation (Freischaltung, Ladung starten etc.)?
Die Ladestationen besitzen je zwei Ladepunkte. Unter jedem Ladepunkt befindet sich ein QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes gelangt man zum Backend-Betreiber eCarUp.
Mit dem Download der App werden Sie aufgefordert ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen, damit die Ladevorgänge automatisch und einfach abgerechnet werden können. Der Ladevorgang kann erst gestartet werden, sobald eine gültige und aktive Kreditkarte hinterlegt ist.
Welche Daten werden erhoben?
Es werden nur Energiedaten erhoben, z.B. die Start- und Endzeit der Ladung, die bezogene Energiemenge oder die Kosten pro Ladung. Es werden keine Daten von Nutzerinnen oder Nutzern oder andere spezifische Daten erhoben, welche Rückschlüsse auf gewisse Personen oder Personengruppen ermöglichen. Mit den Daten erhoffen sich die Projektpartner Infos zum allgemeinen Nutzungsverhalten der Infrastruktur zu erhalten. Daraus sollen sich Erkenntnisse zum möglichen Bedarf für den Ausbau von zusätzlicher Ladeinfrastruktur ergeben.