Einspeisevergütung für Ihre Stromrücklieferung

Produziert Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie selbst benötigen? Nutzen Sie Ihr Potenzial: Speisen Sie Ihren überschüssigen Solarstrom ins Netz von ewl ein und profitieren Sie von Einspeisevergütungen und Rückliefertarifen. Ihr Beitrag für eine nachhaltige Energiezukunft schont die Umwelt und Ihr Portemonnaie.

Stromrücklieferung aus Eigenproduktionsanlagen

Die Regelung der Rücklieferungsvergütung richtet sich nach Art. 15 des Energiegesetzes (EnG). Die Vergütung an unabhängige Produzenten gilt für die gesamte überschüssige Energie aus Eigenproduktionsanlagen, die in das Stromnetz von ewl eingespeist wird.

Ihre Einspeisevergütung

Tag- und Nachtpreis pro kWh (00.00 bis 24.00 Uhr)

13.– Rappen

14.05 Rappen (inkl. MWST)

Gültig ab 1. Januar 2024

Bedingungen Stromrücklieferung

  • Die kostendeckende beziehungsweise kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) wird nicht in Anspruch genommen.
  • Für Produktionsanlagen bis zu 3 Megawatt oder einer Netto-Jahresproduktion von bis zu 5'000 Megawattstunden.

Vergütung von ökologischem Mehrwert

Unabhängige Produzenten können den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion (Herkunftsnachweise) zu Marktkonditionen selbst vermarkten oder an ewl abtreten. Voraussetzung dafür ist die Registrierung der Anlage und der Produktion im nationalen Herkunftsnachweissystem (Pronovo AG Link öffnet in neuem Fenster.). Die Abnahme durch ewl ist ein freiwilliges Angebot. Die Herkunftsnachweise können auch an Dritte verkauft werden.

Ihre Einspeisevergütung

Tag- und Nachtpreis pro kWh (00.00 bis 24.00 Uhr)

4.– Rappen

4.32 Rappen (inkl. MWST)

Gültig ab 1. Januar 2024

Bedingungen ökologischer Mehrwert

  • Die kostendeckende beziehungsweise kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) wird nicht in Anspruch genommen.
  • Wenn Sie uns keine Mitteilung darüber machen, dass Sie den ökologischen Mehrwert selbst nutzen oder vermarkten, gehen wir davon aus, dass Sie diesen an ewl abtreten.
  • Stromrücklieferung in das Niederspannungsnetz von ewl (0.4 kV)

Was bedeutet ökologischer Mehrwert?

Ökologischer Mehrwert bezieht sich auf die Transparenz und Qualität von erneuerbarem Strom. Diese werden durch Herkunftsnachweise (HKN) gewährleistet. Für jede produzierte Kilowattstunde Strom wird ein HKN generiert, der die Art, den Zeitpunkt und die Herkunft der Stromproduktion sowie besondere Qualitätsmerkmale bestätigt. Diese Nachweise sind unabhängig vom tatsächlichen Stromfluss und werden als eigenständige Zertifikate gehandelt. Sie dienen dazu, Endverbrauchern die Zusammensetzung der Stromproduktion in der Schweiz transparent darzustellen und fördern die Nutzung erneuerbarer Energien​.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie unsere Kundencenter für weitere Informationen zur Einspeisevergütung.

FAQ Häufig gestellte Fragen zur Rückliefervergütung

Weshalb gibt es schweizweit grosse Unterschiede hinsichtlich der Höhe der ausbezahlten Einspeisevergütung?

Das Energiegesetz gibt vor, dass sich die Höhe der Einspeisevergütung nach den jeweiligen Gestehungskosten für die Beschaffung von elektrischer Energie richten muss. Andererseits gibt es die Möglichkeit, einen vom Bundesamt für Energie (BFE) publizierten Referenz-Marktpreis für die Festlegung der Einspeisevergütung zu verwenden. Dieser wird pro Quartal veröffentlicht.

Übersicht Tarife Link öffnet in neuem Fenster.

Wieso verwendet ewl nicht den Referenz-Marktpreis zur Festlegung der Einspeisevergütung?

Wir sind bestrebt, sowohl unseren Kundinnen und Kunden als auch Produzentinnen und Produzenten möglichst stabile Preise zu gewährleisten und damit eine hohe Planungssicherheit bieten zu können. Der Referenz-Marktpreis kann sich unterjährig stark verändern, was diesen Grundsätzen widerspricht. Somit wird am bisherigen, kostenbasierten und konstanten Ansatz festgehalten.

Wieso kann der Tarif unterjährig angepasst werden?

Bei der Einspeisevergütung handelt es sich nicht um einen regulatorischen Tarif, welcher den Vorgaben der Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) unterliegt. Es handelt sich dabei um einen Preis, der unter Einhaltung von privatrechtlichen Rahmenbedingungen zwischen dem Verteilnetzbetreiber und den Produzenten festgelegt werden kann.