Einspeisevergütung für Ihre Stromrücklieferung
Produziert Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie selbst benötigen? Nutzen Sie Ihr Potenzial: Speisen Sie Ihren überschüssigen Solarstrom ins Netz von ewl ein und profitieren Sie von Einspeisevergütungen und Rückliefertarifen. Ihr Beitrag für eine nachhaltige Energiezukunft schont die Umwelt und Ihr Portemonnaie.
Stromrücklieferung aus Eigenproduktionsanlagen
Die Regelung der Rücklieferungsvergütung richtet sich nach Art. 15 des Energiegesetzes (EnG). Die Vergütung an unabhängige Produzentinnen und Produzenten gilt für die gesamte in das Stromnetz von ewl eingespeiste überschüssige Energie aus Eigenproduktionsanlagen.
Ihre Einspeisevergütung
Tag- und Nachtpreis pro kWh (00.00 bis 24.00 Uhr) | 13.– Rappen 14.05 Rappen (inkl. MWST) |
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Bedingungen Stromrücklieferung
- Anlagen bis zu einer Grösse von maximal 500 Kilowatt-Peak
- Die kostendeckende beziehungsweise kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) wird nicht in Anspruch genommen.
- Für Blockheizkraftwerke (BHKW) gilt eine Abnahmepflicht nur dann, wenn der Strom regelmässig produziert und die erzeugte Wärme gleichzeitig genutzt wird.
Vergütung von ökologischem Mehrwert
Unabhängige Produzentinnen und Produzenten sind frei, den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion (Herkunftsnachweis, TÜV, «naturemade») zu Marktkonditionen zu verkaufen. Voraussetzung dafür ist die Registrierung der Anlage und der Produktion im nationalen Herkunftsnachweis-System der Pronovo AG Link öffnet in neuem Fenster..
Ihre Einspeisevergütung
Tag- und Nachtpreis pro kWh (00.00 bis 24.00 Uhr) | 4.– Rappen 4.32 Rappen (inkl. MWST) |
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Bedingungen ökologischer Mehrwert
- Die kostendeckende beziehungsweise kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) wird nicht in Anspruch genommen.
- Wenn Sie uns keine Mitteilung darüber machen, dass Sie den ökologischen Mehrwert selbst nutzen oder vermarkten, gehen wir davon aus, dass Sie diesen an ewl abtreten.
- Stromeinspeisung in das Niederspannungsnetz von ewl (0.4 kV)
Was bedeutet ökologischer Mehrwert?
Erneuerbarer Strom besteht aus physikalischen Elektronen und einem ökologischen Mehrwert (Stromqualität), der mittels Herkunftsnachweisen (HKN) gehandelt wird. Da sich die Elektronen gleichmässig im Netz verteilen, kann erneuerbarer Strom nicht direkt geliefert werden. Stattdessen kaufen Sie durch Herkunftsnachweise die Garantie, dass die vereinbarte Energiequalität und -menge produziert und ins Netz eingespeist wird. Herkunftsnachweise fördern somit erneuerbare Energien.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie unsere Kundencenter für weitere Informationen zur Einspeisevergütung.
ewl Kundencenter
FAQ Häufig gestellte Fragen zur Rückliefervergütung
Weshalb gibt es schweizweit grosse Unterschiede hinsichtlich der Höhe der ausbezahlten Einspeisevergütung?
Das Energiegesetz gibt vor, dass sich die Höhe der Einspeisevergütung nach den jeweiligen Gestehungskosten für die Beschaffung von elektrischer Energie richten muss. Andererseits gibt es die Möglichkeit, einen vom Bundesamt für Energie (BFE) publizierten Referenz-Marktpreis für die Festlegung der Einspeisevergütung zu verwenden. Dieser wird pro Quartal veröffentlicht.
Wieso verwendet ewl nicht den Referenz-Marktpreis zur Festlegung der Einspeisevergütung?
Wir sind bestrebt, sowohl unseren Kundinnen und Kunden als auch Produzentinnen und Produzenten möglichst stabile Preise zu gewährleisten und damit eine hohe Planungssicherheit bieten zu können. Der Referenz-Marktpreis kann sich unterjährig stark verändern, was diesen Grundsätzen widerspricht. Somit wird am bisherigen, kostenbasierten und konstanten Ansatz festgehalten.
Wieso kann der Tarif unterjährig angepasst werden?
Bei der Einspeisevergütung handelt es sich nicht um einen regulatorischen Tarif, welcher den Vorgaben der Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) unterliegt. Es handelt sich dabei um einen Preis, der unter Einhaltung von privatrechtlichen Rahmenbedingungen zwischen dem Verteilnetzbetreiber und den Produzenten festgelegt werden kann.