Hinweis zum Datenschutz
Empfänger und Staatendeklaration
Der sichere Umgang mit Ihren Daten ist ewl sehr wichtig. Die nachfolgende Empfänger und Staatendeklaration gibt Auskunft über Kategorien von Empfängerinnen, denen Personendaten bekannt gegeben werden und über die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.
01. Geltungsbereich
Die Empfänger- und Staatendeklaration informiert gemäss Art. 19 DSG über Kategorien von Empfängerinnen, denen Personendaten bekannt gegeben werden und über die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.
02. Verantwortung Datenbearbeitung bei ewl
Für Datenbearbeitungen im Rahmen ihrer Dienstleistungen sind folgende Unternehmen verantwortlich:
- ewl Verkauf AG, Industriestrasse 6, 6002 Luzern
- Wärmeverbund Sursee AG
03. Empfängerkategorien
Ausschliesslich für die in den «Hinweisen zum Datenschutz» deklarierten oder anderweitig ausdrücklich vereinbarten Zwecke, für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit sowie den Betrieb von Informatikmitteln kann es notwendig sein, dass Personendaten an folgende Kategorien von Auftragsbearbeitenden und eigenverantwortlichen Dritten (zusammen «Empfänger») übermittelt werden müssen:
- Energiesysteme, Messdatenmanagement-Systeme und Leitsysteme, Energieverbrauchsimulation-Systeme
- Lieferanten Bürosoftware-Anwendungen
- Gebäudemanagement-Systeme
- Gemeinde- und Stadtverwaltungen
- Handelsregister- und Betreibungsämter, Einwohnerkontrolle
- Banken, Kreditkartenanbieterinnen und Finanz- und Zahlungsdienstleister
- Grundbuchämter in der Schweiz
- Telekommunikationsanbieterinnen
- Auskunfteien, Rechnungsstellungs-, Wirtschafts- und Adressdienstleister
- Marketing- und Werbeagenturen
- Gebäudeversicherungen in der Schweiz
- Lieferanten und Dienstleister der Kundenplattformen und Berechnungstools
- Bewerberplattform, externe HR-Beratungsunternehmen
- Sozialversicherer, Militärversicherer, Privatversicherer
- Vorsorgeeinrichtungen
- Vertragspartner, Kundinnen und weitere beteiligte und berechtigte Personen
- Ärzte, medizinische Leistungserbringerinnen, Gutachter, Sachverständige und Detekteien sowie Rechtsanwälte und Gerichte
- Parteien in möglichen oder tatsächlichen Rechtsverfahren
- Schlichtungsstellen
- Lokale, nationale und ausländische Behörden und Amtsstellen, wie z.B. Vormundschaftsbehörden, Sozialversicherungsträger, Beistandschaften, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Polizeistellen
- Kooperationspartner, wie z.B. Reiseunternehmen, Beherbergungsunternehmen, Transportdienstleisterinnen, Cateringunternehmen, Event- und Künstleragenturen, Dienstleister für Indoor- und Outdooraktivitäten und/oder Ticketunternehmen bei der Durchführung von durch ewl ausgeschriebenen Veranstaltungen
- Revisionsstellen
- Gesellschaften, die dem jeweils aktuellen Geschäftsbericht entnommen werden können, an denen ewl direkte oder indirekte Beteiligungen hält
- Social-Media-Plattformen
- Markt- und Meinungsforschungsinstitute
- Erwerber oder Interessentinnen am Erwerb von Geschäftsbereichen, Gesellschaften oder sonstigen Teilen von ewl
- Dienstleister und Lieferanten, wie z.B. ICT-, Scan-, Assistance-, Buchhaltungs-, Portfoliobewertungs-, Umfrage-, Druck- und Versanddienstleister, sowie Sicherheitsfirmen, Facilitymanager, Handwerkerinnen und handwerkliche Betriebe
- Übrige eigenverantwortliche Dritte, wie z.B. bei Kooperationen gesondert deklariert
ewl prüft gründlich, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen für jeden Einzelfall erfüllt sind. Die Bearbeitung von Daten durch Auftragsbearbeiter unterliegt den entsprechenden Datenschutzerklärungen auf der ewl-Website. Für die Bearbeitung durch eigenverantwortliche Dritte empfehlen wir, die Datenschutzhinweise der Dritten auf deren Websites einzusehen.
04. Staatendeklaration
Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit nutzt ewl Services überwiegend aus der Schweiz. Jedoch bezieht ewl auch ausserhalb der Schweiz IT-Dienstleistungen wie beispielsweise Supportleistungen. Bei diesen Leistungen durch Dritte kann eine vertraglich definierte Datenbekanntgabe weltweit stattfinden, vorwiegend aber in folgende Länder:
- Dänemark
- Deutschland
- Frankreich
- Grossbritannien
- Irland
- Niederlande
- Norwegen
- USA
05. Datenbekanntgabe in Staaten ohne angemessenen gesetzlichen Schutz
Befindet sich ein Empfänger von Personendaten in einem Land ohne angemessenen gesetzlichen Datenschutz, erfolgt die Bekanntgabe unter Anwendung der jeweiligen datenschutzrechtllichen Anforderungen gemäss DSG oder KDSG.
06. Änderungsvorbehalt
ewl behält sich vor, die Empfänger- und Staatendeklaration jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen und es gilt die jeweils aktuelle publizierte Version.
Luzern, 30. August 2023